Das Shenzhen Tobacco Monopoly Bureau veröffentlicht Informationen zur zweiten Hälfte des Jahres 2023
Ankündigung zum Qualitätsüberwachungs- und Stichprobenplan für E-Zigaretten-Produkte in Shenzhen
In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der „Umsetzungsregeln für die Qualitätsüberwachung und Stichprobenkontrolle von E-Zigaretten-Produkten“ organisierte und formulierte das Shenzhen Tobacco Monopoly Bureau den „Shenzhen E-Zigaretten-Produktqualitätsüberwachungs- und Stichprobeninspektionsplan für die zweite Jahreshälfte“. 2023“, das jetzt veröffentlicht wird.
Büro für Tabakmonopol in Shenzhen
23. Oktober 2023
E-Zigaretten-Produkte in Shenzhen im zweiten Halbjahr 2023
Qualitätsüberwachung und Stichprobenplan
1. Probenahmemethode
Durch Zufallsstichproben wurden 85 Rauchartikel und angepasste Kartuschen jeder Spezifikation aus derselben Charge sowie mindestens 76 Gramm Aerosol ausgewählt. Teilen Sie es nach Bedarf in zwei Teile auf, wobei ein Teil als Prüfmuster und der andere Teil als Ersatzmuster gekennzeichnet wird. Prüfmuster werden an die für die Prüfaufgabe zuständige Prüfstelle versandt. Ersatzproben werden in der für die Probenahme zuständigen Institution zwischengelagert und je nach Bedarf der Stichprobenkontrolle verwendet. Die Probenliste finden Sie in Anhang 1.
2. Inspektionsgrundlage
Seriennummer |
Probeartikel |
Testmethode |
1 |
Anti-Füllung |
GB 41700-2022 |
2 |
Flüssigkeitsauslaufsicher |
GB 41700-2022 |
3 |
Schutz starten |
GB 41700-2022 |
4 |
wasserdicht |
GB 41700-2022 |
5 |
Fallstärke |
GB 41700-2022 |
6 |
Aerosol-Nikotin |
GB/T 41701-2022 |
7 |
Zerstäubtes 2,3-Butandion |
GB 41700-2022 |
8 |
Zerstäubte Schwermetalle |
GB 5009.74-2014 |
9 |
Aerosol-Arsen |
GB 5009.11-2014 Artikel 1, Gesetz 1 |
10 |
Die Menge an Nikotin, die von E-Zigaretten freigesetzt wird |
GB 41700-2022 |
11 |
Die Menge an Carbonylverbindungen, die von E-Zigaretten freigesetzt werden |
GB 41700-2022 |
12 |
Zerstäuberzusätze |
GB 41700-2022 und Anhang 2 |
3. Bestimmungsregeln
3.1 Gemäß den Standards
GB 41700 Elektronische Zigarette
3.2 Beurteilungsgrundsätze
Wenn nach der Inspektion alle Prüfgegenstände die Standardanforderungen erfüllen, werden die stichprobenartig geprüften Produkte als qualifiziert beurteilt; wenn einer der Prüfgegenstände die Standardanforderungen nicht erfüllt, werden die stichprobenartig geprüften Produkte als nicht qualifiziert beurteilt .
4. Ergänzende Bestimmungen
Dieser Plan eignet sich für die Qualitätsüberwachung und Inspektion von E-Zigaretten-Produkten in Shenzhen im zweiten Halbjahr 2023.
Anhang 1 Musterliste für E-Zigaretten-Produkte
Anhang 2 Prüfmethoden für Aerosolzusätze für elektronische Zigaretten
Anhang 1:
Musterliste für E-Zigaretten-Produkte
(Gilt für Produkte, die einzeln oder in Kombination mit Räuchersets und Kartuschen verkauft werden)
Seriennummer:
Probenahmezweck |
Qualitätsüberwachung und Stichprobenprüfung von E-Zigaretten-Produkten in Shenzhen in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 |
Stichprobenbasis |
||
Stichprobendatum |
Probenahmeort |
|||
Ansprechpartner der beprobten Einheit |
Kontakt Nummer |
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Markenname |
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Markenunternehmen |
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Name der Rauchausrüstung |
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Produktbarcode für Raucherzubehör |
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Hersteller von Rauchgeräten |
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Adresse des Herstellers von Rauchgeräten |
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Produktionsdatum des Räuchersets |
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Aussehensfarbe des Räuchersets |
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Verpackungsspezifikationen für Räuchersets |
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Spezifikationscode für Rauchgeräte |
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Probenahmemenge der Rauchausrüstung |
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Patronenname |
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Barcode des Kartuschenprodukts |
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Hersteller von Zigarettenpatronen |
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Adresse des Herstellers von Zigarettenpatronen |
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Produktionsdatum der Patrone |
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Nikotinkonzentration im Aerosol (mg/g) |
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Gesamtmenge an Nikotin im Aerosol (mg) |
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Volumen oder Masse des Aerosols (ml oder g) |
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Verpackungsspezifikationen für Zigarettenpatronen |
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Spezifikationscode für Zigarettenpatronen |
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Probenahmemenge von Zigarettenpatronen |
||||
Anmerkung |
Musterliste für E-Zigaretten-Produkte
(Gilt für Einweg-E-Zigaretten-Produkte)
Seriennummer:
Probenahmezweck |
Qualitätsüberwachung und Stichprobenprüfung von E-Zigaretten-Produkten in Shenzhen in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 |
Stichprobenbasis |
||
Stichprobendatum |
Probenahmeort |
|||
Ansprechpartner der beprobten Einheit |
Kontakt Nummer |
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Markenname |
||||
Markenunternehmen |
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Produktname |
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Barcode |
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Hersteller |
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Adresse der Produktionsfirma |
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Zerstäubte Form (fest/flüssig) |
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Nikotinkonzentration im Aerosol (mg/g) |
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Gesamtmenge an Nikotin im Aerosol (mg) |
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Volumen oder Masse des Aerosols (ml oder g) |
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Produkterscheinungsfarbe |
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Produktionsdatum |
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Verpackungsspezifikationen |
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Spezifikationscode |
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Probenahmemenge |
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Anmerkung |
Anlage 2:
Nachweisverfahren für Aerosolzusätze in elektronischen Zigaretten
1. „Bestimmung von Esterverbindungen und D-Limonen in Aerosolzusätzen für elektronische Zigaretten mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC122-2021).
2. „Gaschromatographische Methode zur Bestimmung von Alkoholverbindungen in Zusatzstoffen für elektronische Zigaretten“ (Q/CTQTC124-2021).
3. „Bestimmung von Tee-Polyphenolen und Catechinen als elektronische Zigaretten-Aerosolzusätze durch Spektrophotometrie und Hochleistungsflüssigkeitschromatographie“ (Q/CTQTC125-2021), diese Stichprobenkontrolle misst nur Tee-Polyphenole.
4. „Bestimmung heterozyklischer Verbindungen in Aerosolzusätzen für elektronische Zigaretten mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC121-2021).
5. „Bestimmung von Aldehyd- und Ketonverbindungen als Aerosolzusätze für elektronische Zigaretten mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC123-2021).
6. „Bestimmung der Aerosolzusätze für elektronische Zigaretten Eugenol, Maltol, Ethylmaltol, Vanillin und Ethylvanillin mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie“ (Q/CTQTC126-2021).
7. „Bestimmung flüchtiger Fettsäuren (Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure und 2-Methylbuttersäure) in Aerosolzusätzen für elektronische Zigaretten mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC127-2021).
8. „Bestimmung nichtflüchtiger organischer Säuren in Aerosolzusätzen für elektronische Zigaretten durch Flüssigkeitschromatographie-Tandem-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC128-2021).
9. „Bestimmung des Kühlmittels als Aerosolzusatz für elektronische Zigaretten durch Gaschromatographie-Massenspektrometrie“ (Q/CTQTC135-2022).
10. „Bestimmung des Aerosolzusatzstoffs für elektronische Zigaretten Neotam durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie“ (Q/CTQTC136-2022).